Informationen zum Produktsicherheitsgesetz

Produktsicherheitsgesetz / Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug

Wir weisen Sie darauf hin, dass auf den Spielen Hinweise angebracht werden müssen. In der unten stehenden Tabelle haben wir Ihnen eine Übersicht der nötigen Pflichtangaben zusammen gestellt. Alle mit einem Haken markierten Hinweise müssen platziert werden um den Richtlinien zu entsprechen.

Die Symbole stellen wir Ihnen gerne als druckfähigen Versionen zur Verfügung.

  Puzzle mit weniger als 1000 Teilen Puzzle mit 1000 oder mehr Teilen
Postalisch erreichbare Anschrift des Inverkehrbringer / Herausgeber:
Name (der Firma), Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort"
CE-Symbol (mind. 5 mm Höhe)



ACHTUNG: Nur auf Puzzlen, die augenscheinlich dafür bestimmt sind, von Kindern im Alter bis 14 Jahren gespielt zu werden. Andernfalls ist es kein Spielzeug und das CE-Symbol darf nicht platziert werden.
 
Artikelnummer, Seriennummer, EAN, etc.
Chargennummer (wichtig für Nachproduktionen)
Symbol mit Hinweis “ACHTUNG! Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet!
Enthält Kleinteile. Verschluckungsgefahr!"

Optionale Zusätze   Hinweis
"Dies ist kein Spielzeug”

Ausnahmen der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug

Die oben genannten Pflichtangaben müssen nur auf Produkten platziert werden, die offensichtlich dafür bestimmt sind, von Kindern im Alter bis 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden.